Welche Corona-Regeln gelten ab dem 2. April ?
Welche Corona-Regeln gelten ab dem 2. April ?
Die rechtsverbindliche Übergangsphase endet am 2. April. Doch die ersten Bundesländer wollen ihn nun um einen Monat verlängern. Diese Maßnahmen gelten nach dem aktuellen Bundesinfektionsschutzgesetz nur für Hotspots, müssen aber von der Stadt in Zusammenarbeit mit dem Land festgelegt werden.
In diesen Bereichen sollen Maskenpflicht, Abstandsregeln und Zutrittsbeschränkungen im öffentlichen Leben gleich bleiben. In Restaurants gilt weiterhin 3G, in Clubs 2G-Plus und auch beim Training im Fitnessstudio sind Impfungen, Tests und Genesungsnachweise vorgeschrieben
Was ist Hotspots überhaupt?
Hotspots sind laut Gesetz Gebiete, die „ein besonderes Risiko einer dynamischen Infektionsausbreitung“ aufweisen. Das ist der Fall, wenn sich eine gefährliche Variante des Virus ausbreitet – oder wenn die Zahl der Infektionen dramatisch ansteigt und Krankenhäuser Gefahr laufen, überlastet zu werden. Das Vorliegen einer solchen Situation müssen die Landesparlamente per Beschluss feststellen. Hotspots können sich auf ein Gebiet beschränken, aber auch ganze Bundesländer abdecken.
Wann ein Gebiet zum Hotspot wird, ist unklar. Das Gesetz sieht keine Schwelle vor. Generelle Voraussetzung ist, dass dort eine gefährliche Variante des Virus kursiert oder die Kapazität der Klinik aufgrund außergewöhnlich hoher Fallzahlen möglicherweise überlastet ist.
In Hotspots kann laut Verordnung ein breiteres Spektrum an Maskenpflicht als im Grundschutz vorgesehen bestellt werden – auch etwa in Supermärkten. Auch im öffentlichen Raum könnte das 1,50-m-Abstandsgebot wieder eingeführt werden – insbesondere in Innenräumen.
Auch in diesem Fall sind die Personen verpflichtet, beim Betreten bestimmter Einrichtungen und Unternehmen einen Impf-, Genesungs- oder Testnachweis vorzulegen. Auch öffentlich zugängliche Einrichtungen oder Konzessionen sollten über ein Hygienekonzept verfügen. Die Maßnahmen sollen automatisch enden, wenn die Landesgesetzgeber sie nicht spätestens nach drei Monaten verlängern.
Welche Bundesländer setzen weiterhin Corona-Maßnahmen um?
Baden-Württemberg: Die Maskenpflicht im öffentlichen Leben soll bis Ende April bestehen bleiben. 3G gilt dann (Impfung, Genesung oder Testung) für öffentliche Veranstaltungen, Kinos, Theater, Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Messen und Ausstellungen, außerschulische und berufliche Bildung, Gastronomie und körperbezogene Dienstleistungen.
Bayern: Die bayerische Staatsregierung will Grundschutzmaßnahmen durchsetzen.
Hamburg: Im Alltag, vor allem in geschlossenen Räumen, müssen Bundesbürger bis Ende April Masken tragen.
Mecklenburg-Vorpommern: Mecklenburg-Vorpommern hat sich als eines der ersten Bundesländer zum Hotspot erklärt. Der Grundschutz legt die Anforderungen an Masken im öffentlichen Leben fest. Für das öffentliche Leben gelten derweil alle bisherigen 3G- und 2G-Plus-Regeln.
Nordrhein-Westfalen: NRW will als erstes Bundesland gemeinsame Maßnahmen ergreifen. Die Bundesländer wollen die derzeitige Übergangsphase um vier Wochen verlängern.
Was ist muss ich beachten in anderen Bundesländern?
Brandenburg: Für Einrichtungen wie Arztpraxen, Kliniken, Pflegeheime und öffentliche Unterkünfte für Flüchtlinge soll die Maskenpflicht weiter gelten. Auch in öffentlichen Verkehrsmitteln sollen weiterhin Masken getragen werden. An Schulen soll keine Maskenpflicht mehr gelten.
Bremen: Ab dem 2. April werden die sogenannten Basisschutzmaßnahmen umgesetzt, in Arztpraxen, Krankenhäusern oder im öffentlichen Nahverkehr ist das Tragen von FFP2- oder OP-Masken verpflichtend. Getestet wird mehrmals wöchentlich in Kitas und Schulen.
Hessen: In Hessen kann der Grundschutz in Kraft treten. So haben die Bundesländer alle PCR-Teststellen geschlossen. Ärzte haben den Vorschlag nun übernommen.
Niedersachsen: Einschränkungen können noch bis Ende April andauern.
Rheinland-Pfalz: Auch Bundesländer dürfen Maskenpflicht und alle Einschränkungen im öffentlichen Leben kippen.
Thrall: Einschränkungen werden durch Basisschutz ersetzt.
Das Land Sachsen will in seinen neuen Corona-Verordnungen ab Anfang April an Grundschutzmaßnahmen festhalten. Regeln wie die Maskenpflicht in Innenräumen oder die Regulation G sollen dann aufgehoben werden.
Diese Regeln sollen auch für Sachsen-Anhalt und Thüringen gelten.
Schleswig-Holstein: Es soll keine Einschränkungen geben. Da gilt der Basisschutz.
Was versteht man unter „Basisschutz “?
Maskenpflicht im öffentlichen Leben ist nur an Orten mit gefährdeten Bevölkerungsgruppen vorgeschrieben. Dazu gehören Pflegeeinrichtungen, medizinische Einrichtungen und Senioreneinrichtungen. Zudem gilt die Maskenpflicht nachträglich für Ärzte, Krankenhäuser oder Kliniken. Auch in Bussen und Bahnen muss ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
Deutsche Staatsbürger müssen keine Impf-, Test- oder Genesungsnachweise im öffentlichen Leben vorlegen.
Neu ist auch, dass die Quarantäne- und Quarantäneregeln für Kontakte wegfallen. Eine 7-tägige Quarantäne für diejenigen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Wer sich nicht testen lässt, muss zehn Tage in Quarantäne.
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